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WEG Verwaltung

für die Belange der Eigentümergemeinschaft
HVG - PartnerSeit über 25 Jahren sind wir als WEG-Verwalter für die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums von Eigentümergemeinschaften tätig, falls gewünscht verwalten wir auch Sondereigentum und Teileigentum. Basis für Verwalterbestellung und Vertrag mit der Eigentümergemeinschaft ist - abweichend von der Miethausverwaltung - nicht ein frei aushandelbarer Aufgabenkatalog sondern § 27 WEG, der Aufgaben und Befugnisse des Verwalters grundsätzlich regelt.

Nach Maßgabe des Wohnungseigentümergesetzes entlasten und unterstützen wir unsere Kunden bei allen Tätigkeiten in Bezug auf Eigentümergemeinschaften. Bei Eigentümerversammlungen können stellenweise sehr unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen. Die in derartigen Situationen notwendige Umsicht und ein besonderes Verhandlungsgeschick gehören zu unseren Kernkompetenzen. Dabei geht es uns in diesem Zusammenhang um mehr als bloße Konfliktlösung. Vielmehr möchten wir zu einem nachhaltigen, konstruktiven Austausch zwischen allen Parteien beitragen und durch unsere Unterstützung einen echten Mehrwert für Ihre Immobilie schaffen.

Falls Sie Ihre Eigentumswohnung nicht selbst bewohnen, können wir Sie im Rahmen einer Sondereigentumsverwaltung für Ihre vermietete Eigentumswohnung gegenüber Mietern, der WEG und Dritten vertreten. Wir sind Ansprechpartner für Ihre Mieter, betreuen Sie bei Mieterwechsel, kümmern uns um Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen sowie die Instandhaltung im Sonder- und Teileigentum.

Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes bieten wir Ihnen:
  • Korrespondenz mit Versorgen, Dienstleistern, Behörden, etc.
  • Außergerichtliche Durchsetzung der Eigentümerinteressen
  • Objektbetreuung und regelmäßige Objektbesichtigung
  • Führung eines Treuhandbankkontos des Eigentümers
  • Laufende Buchhaltung mit Ausweis aller anfallenden Kosten
  • Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes
  • Übernahme von Hausgeldinkasso und Mahnwesen
  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
  • Organisation der Eigentümerversammlungen
  • Zahlungsverkehr mit Versorgern, Firmen, etc.
  • Vergabe von Reparaturaufträgen
  • Betreuung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Erstellung der Hausgeld- und Betriebskostenabrechnungen
  • Vergabe und Kontrolle von Objektdiensten